Satzung des Fördervereins
"Senioren für Junioren"
§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderverein Geseke
Tischtennis "Senioren für Junioren".
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
nach der Eintragung lautet der Name "Förderverein
Geseke Tischtennis e. V. "Senioren für Junioren".
Der Verein hat seinen Sitz in Geseke
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist Förderung der Jugendarbeit im
Tischtennisbereich im TV 1862
Geseke e.V. durch ideelle und finanzielle Förderung
§ 3 Eintritt von Mitgliedern
Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18.
Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme
entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
§ 4 Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche
Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus
dem Verein austreten.
§ 5 Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen
werden, wenn er schuldhaft in grober Weise die
Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss
beschliesst die Mitgliederversammlung, wobei eine
Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen
erforderlich ist.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der
Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem
Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand wird
von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines
Jahres gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf
seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
Jedes Mitglied des Vorstands ist allein zur
Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal
jährlich statt. Ausserordentliche
Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im
Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die
Einberufung einer derartigen Versammlung von einem
Fünftel der Mitglieder vom Vorstand verlangt wird;
dabei sollen die Gründe angegeben werden.
§ 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei
dessen Verhinderung vom Stellvertretenden
Vorsitzenden, durch einfachen Brief einberufen.
Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung
mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt 2 Wochen.
§ 10 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei
dessen Verhinderung vom Stellvertretenden
Vorsitzenden, geleitet; ist auch dieser verhindert,
wählt die Mitgliederversammlung einen
Versammlungsleiter.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die
vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und
ergänzt werden. Über die Annahme von
Beschlussanträgen entscheidet die
Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen
gelten als ungültige Stimmen. Zum Auschluss von
Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine
Mehrheit von drei Viertel, zu Änderungen des
Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine
solche von neun Zehntel der abgegebenen gültigen
Stimmen erforderlich.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch
Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen
Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich
abgestimmt werden.
§ 11 Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit
der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in
einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift
ist von dem Schriftführer zu unterschreiben.
§ 12
Für den Fall der Auflösung des Vereins, soll das
Vereinsvermögen dem TV 1862 Geseke e.V. zufallen.
Geseke, 21.09.2010
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